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   BDH, 01.02.1966 - I WDB 6/65   

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https://dejure.org/1966,3002
BDH, 01.02.1966 - I WDB 6/65 (https://dejure.org/1966,3002)
BDH, Entscheidung vom 01.02.1966 - I WDB 6/65 (https://dejure.org/1966,3002)
BDH, Entscheidung vom 01. Februar 1966 - I WDB 6/65 (https://dejure.org/1966,3002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 949
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.06.1952 - 1 StR 827/51

    Rechtsfolgen der Rechtskraft des Strafbefehls - Nochmaliges Verfolgen derselben

    Auszug aus BDH, 01.02.1966 - I WDB 6/65
    Die Vorschrift hat zunächst die Aufgabe, das Spannungsverhältnis Gerechtigkeit - Rechtssicherheit zugunsten der Rechtssicherheit zu lösen (BGHSt 3, 13, 15) [BGH 10.06.1952 - 1 StR 827/51].
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter

    Ein solcher Zwang liegt auch in der Verhängung einer einfachen Disziplinarmaßnahme, deren hauptsächliches Ziel nicht Sühne, Vergeltung oder Abschreckung ist, sondern die Erziehung des Betroffenen, d. h. die Beeinflussung seines künftigen Verhaltens (vgl. Baden - v. Mitzlaff, Kommentar zur Wehrdisziplinarordnung, 6. Aufl., 1965, § 6, Anm. 9 a und Einführung I 6 a; BDH, NJW 1966, S. 949 f.; BVerfGE 21, 378 (384)).
  • BVerwG, 30.01.1968 - I WD 37.67

    Schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten durch einen Unteroffizier -

    Ihre Heranziehung ist auch nicht erforderlich, weil die Wehrdienstsenate schon seit langem entschieden haben, daß der Erziehungszweck bei der Strafmaßbildung stets zu berücksichtigen ist und daß insbesondere um der gleichen Sache willen verhängte Kriminalstrafen bei der Strafzumessung Beachtung zu finden haben (vgl. u.a. die Entscheidungen des Ersten Wehrdienstsenats vom 14. April 1965 - I (II) WD 142/64 - und vom 1. Februar 1966 - I WDB 6/65 - in JZ 1966, 651 [BDH 01.02.1966 - I WDB 6/65]; NJW 1966, 949; MDR 1966, 689; DVBl 1966, 541; Recht im Amt 1967, 19; ZBR 1966, 191).
  • BDH, 15.03.1966 - II WD 65/65

    Verlängerung des Dienstverhältnisses durch schlüssiges Handeln Unzuständiger und

    Das Opportunitätsprinzip, das es dem Disziplinarvorgesetzten und im Verfahren der Beschwerde gegen dessen Disziplinarverfügung auch dem Truppendienstgericht erlaubt, von Strafe abzusehen (vgl. §§ 6 Abs. 2, 30 Nr. 3 und 6 WDO und Beschluß des I. WDS vom 4.3.1965 - I WDB 6/65 - i. NJW 1966, 949), und das der Einleitungsbehörde die Möglichkeit gibt, trotz hinreichenden Verdachtes eines Dienstvergehens von der Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens Abstand zu nehmen oder das schon eingeleitete Verfahren wieder einzustellen (§§ 71, 79 Abs. 1 WDO), gilt für den - durch die Einreichung der Anschuldigungsschrift eröffneten - gerichtlichen Abschnitt des disziplinargerichtlichen Verfahrens nicht.
  • BVerwG, 16.07.1968 - I WD 19.68

    Dienstgradherabsetzung vom Hauptmann der Reserve zum Funker der Reserve -

    Die beiden von den Strafgerichten verhängten Strafen stehen einer disziplinaren Bestrafung derselben Sachverhalte nicht entgegen, da nach Art. 103 Abs. 3 GG nur die mehrfache Bestrafung derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze verboten ist (BVerfG NJW 1967, 1654; BDH NJW 1966, 949).
  • BDH, 19.01.1967 - I WD 39/66

    Misshandlung durch Feldjäger - Bindungswirkung des Strafurteils im

    Schließlich aber durfte nicht übersehen werden, daß der Beschuldigte im Falle Schnell (Anschuldigungspunkt 1) bereits sachgleich wegen einer Wehrstraftat verurteilt worden ist und daß dieser Umstand nach ständiger Rechtsprechung dos Senats - vgl. Entscheidung vom 1.2.1966 (I WDB 6/65) - bei der Bemessung der Strafe für das Disziplinarverfahren nicht außer Betracht bleiben kann.
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